selbstständige Durchfßhrung der Probenahmen auf Basis vorgegebener Untersuchungsnormen und technischer Richtlinien
Entnahme von Proben im Bereich Trinkwasser sowie aus weiteren Umweltkompartimenten, wie zum Beispiel Nutzwasser, an Probenahmestellen in Berlin und Brandenburg
Einhaltung von qualitäts- und sicherheitsrelevanten Vorgaben